Die Universitäts-, Kongress- und Einkaufsstadt Siegen mit rund 106.000 Einwohnerinnen und Einwohnern stellt als Oberzentrum die Wirtschaftsmetropole des südwestfälischen Raumes mit einem Einzugsbereich von rund 600.000 Menschen dar.
Als Stadtverwaltung Siegen ist es unser Ziel, für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt Dienstleistungen in hoher Qualität zu erbringen. Unsere Dienstleistungen und unsere dynamische Stadtentwicklung tragen maßgeblich zur hohen Lebensqualität der Menschen in der grünsten Großstadt Deutschlands bei.
Bei der Stadtverwaltung Siegen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Teilzeitstelle auf Minijob-Basis als
in der Abteilung 2/5 Sport und Bäder für die städtischen Hallen- und Warmwasserfreibäder zu besetzen.
Sie erwartet eine sinnstiftende und eigenverantwortliche Tätigkeit mit aller im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen. Wir bieten ein kollegiales und familienfreundliches Betriebsklima, vielfältige Aufgabenbereiche und eine sehr gut ausgestattete technische Infrastruktur. Die Möglichkeiten der beruflichen Werdegangsplanung, Fort- und Weiterbildung, Angebote zur flexiblen Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Bike-Leasing sowie ein weitreichendes betriebliches Gesundheitsmanagement (u.a. auch Urban Sports Club) zählen zu unseren Stärken als Arbeitgeber.
Wir bieten Ihnen eine Vergütung nach Entgeltgruppe 3, Stufe 1 TVÖD (16,94 € brutto/Stunde). In Teilzeit muss die Bereitschaft bestehen, zeitweise auch nachmittags und/oder ganztägig zu arbeiten. Weitere Informationen zur Entgelttabelle finden Sie hier Öffentlicher-Dienst.Info - TVoeD/VKA (oeffentlicher-dienst.info).
Die Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 6 Stunden/Woche. Während der Freibadsaison ist eine Bündelung der Arbeitszeit angedacht, wohingegen damit erworbene Anspruch auf Freizeitausgleich über den Winter in Anspruch genommen werden soll.
Sie werden in den städtischen Freibädern als Unterstützung für die Überwachung des Badebetriebes eingesetzt. In den Wintermonaten erfolgt zudem ein Einsatz in den Hallenbädern.
Zu Ihren Aufgaben gehören weiterhin: