Die Universitäts-, Kongress- und Einkaufsstadt Siegen mit rund 106.000 Einwohnerinnen und Einwohnern stellt als Oberzentrum die Wirtschaftsmetropole des südwestfälischen Raumes mit einem Einzugsbereich von rund 600.000 Menschen dar.
Als Stadtverwaltung Siegen ist es unser Ziel, für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt Dienstleistungen in hoher Qualität zu erbringen. Unsere Dienstleistungen und unsere dynamische Stadtentwicklung tragen maßgeblich zur hohen Lebensqualität der Menschen in der grünsten Großstadt Deutschlands bei.
Bei der Stadtverwaltung Siegen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
in der Arbeitsgruppe 5/3-2 Beistandschaften, Vormundschaften, Unterhaltsvorschuss, Betreuungen zu besetzen.
Sie erwartet eine sinnstiftende und eigenverantwortliche Tätigkeit mit aller im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen. Wir bieten ein kollegiales und familienfreundliches Betriebsklima, vielfältige Aufgabenbereiche und eine sehr gut ausgestattete technische Infrastruktur. Die Möglichkeiten der beruflichen Werdegangsplanung, Fort- und Weiterbildung, Angebote zur flexiblen Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Bike-Leasing sowie ein weitreichendes betriebliches Gesundheitsmanagement (u.a. auch Urban Sports Club) zählen zu unseren Stärken als Arbeitgeber.
Weitere Informationen zur Entgelttabelle finden Sie hier Öffentlicher-Dienst.Info - TVoeD/VKA (oeffentlicher-dienst.info). Ihre Qualifikation und berufliche Erfahrung werden selbstverständlich berücksichtigt.
Bewerbungen in Teilzeit sind möglich. Bei Bewerbungen in Teilzeit muss die Bereitschaft bestehen, zeitweise auch nachmittags und/oder ganztägig zu arbeiten.
In der Sachbearbeitung Unterhaltsvorschuss sind Sie zentrale Ansprechperson für alle Fragen rund um Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
Sie beraten hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger sowie unterhaltspflichtige Elternteile kompetent und serviceorientiert.
Zu Ihren Aufgaben gehört die eigenständige Bearbeitung von Anträgen – von der Entgegennahme über die rechtliche Prüfung bis zur Entscheidung über den Leistungsanspruch. Sie ermitteln die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils und setzen bestehende Unterhaltsansprüche konsequent durch. Hierzu zählt unter anderem auch gerichtliche Titulierung von Unterhaltsansprüchen sowie die Erstellung von Zahlungsaufforderungen.
Bei ausbleibenden Zahlungen leiten Sie Mahn- und gegebenenfalls Vollstreckungsmaßnahmen ein und verfolgen diese bis zum Abschluss. Die Tätigkeit erfordert rechtliche Sicherheit, Durchsetzungsvermögen sowie ein aufmerksames und zugleich lösungsorientiertes Auftreten im Umgang mit den Beteiligten.
Tarifliche Beschäftigte
Beamte / Beamtinnen: